Die Erstberatung umfasst ein individuelles Gespräch inkl. einer fachärztlichen Untersuchung, bei der festgestellt wird ob und in welchem Umfang eine Behandlungsnotwendigkeit besteht.
Die Kosten für eine kieferorthopädische Erstberatung werden in der Regel von Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenkasse übernommen.
In einem umfassenden Gespräch erarbeiten wir mit Ihnen die Behandlungsziele und zeigen die bestehenden Behandlungsmöglichkeiten auf. Im Falle einer Behandlungsnotwendigkeit, werden wir mit Ihnen einen Termin für die Erstellung der Erstunterlagen vereinbaren.
Bei der Erstaufnahme werden folgende Unterlagen erstellt:
Bei den verschiedenen funktionsanalytischen Untersuchungen eruieren wir mögliche Störfaktoren im Kausystem und berücksichtigen die ganzheitlichen Aspekte der Fehlstellung.
Gerade bei Kindern ist das Bemühen um eine Verminderung der Strahlenbelastung Grundsatz in der modernen Diagnostik. So ermöglicht das Digitale Röntgen eine bis zu 90% - Reduktion der Strahlenbelastung zum herkömmlichen Röntgen.
Bei der Planbesprechung setzen wir uns mit Ihnen zusammen für eine ausführliche Besprechung der individuellen Diagnose. Gemeinsam legen wir das Ziel der Behandlung fest. Ihre Wünsche fließen in die Wahl der sinnvollsten und zweckmäßigsten Therapie mit ein.
Im Einzelnen werden die Behandlungsalternativen, Vor- und Nachteile, Dauer und die Kosten besprochen. Dies wird in einem individuellen Behandlungsplan von uns zusammengefasst. Zur Klärung der Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse, wird dieser Behandlungsplan bei Ihrer Krankenkasse eingereicht. Nachdem Ihre Krankenkasse den Behandlungsplan genehmigt hat, wird mit der aktiven Behandlung gestartet.
Die aktive Behandlungsphase beginnt mit dem Eingliedern des ersten Geräts. Je nach Apparatur betragen die Terminabstände zwischen 4-12 Wochen. Bei diesen Terminen werden die Apparaturen kontrolliert, angepasst oder verändert. Das Einhalten der Termine ist für einen erfolgreichen Behandlungsverlauf sehr wichtig.
Während der sogenannten Stabilisierungsphase oder auch Retentionsphase genannt, wird das Behandlungsergebnis gesichert und das zurückwandern der Zähne in die ursprüngliche Position verhindert. Dabei gibt es verschiedene Möglichkeiten, die wir rechtzeitig mit Ihnen im Einzelnen erörtern werden.
Die Abstände der Kontrolltermine betragen in dieser Zeit zwischen 12-20 Wochen. Auch in dieser Phase ist eine gute Mitarbeit sehr wichtig für den dauerhaften Erfolg.
Im Abschlussgespräch wird der bisherige Verlauf gezeigt und die sogenannte Endbescheinigung ausgestellt und mitgegeben. Die Behandlung gilt dann für offiziell als beendet. Für die gesetzlich Versicherte bedeutet dies, dass Sie nun den bisher eingezahlten Eigenanteil von der betreffenden Krankenkasse zurückerstattet bekommen.